|
|
Nach Genehmigung durch den FCI- und VDH-Vorstand wird die neue Prüfungsordnung mit Wirkung vom 01. 01. 2012 in Kraft treten. Auf gemeinsamen Wunsch der FCI-Gebrauchshundekommission und des VDH haben eine nationale und eine internationale Kommission an der Ausarbeitung dieser Prüfungsordnung einschließlich Leitfadens mitgewirkt. Die Mitglieder der Kommission waren die Herren Frans Jansen (Holland), Günther Diegel (Deutschland), Wilfried Schäpermeier (Deutschland), Edgar Scherkl (Deutschland), Pierre Wahlström (Schweden), Alfons van den Bosch (Belgien) und Robert Markschläger (Österreich). Die Zusammenarbeit der Mitglieder war sehr harmonisch und konstruktiv und hat nach mehreren Sitzungen und Einarbeitung von Rückäußerungen der Mitgliedsländer zu einer Anpassung von VDH- und internationaler Prüfungsordnung geführt. Das Resultat ist eine nunmehr in den Inhalten einheitliche Internationale Prüfungsordnung. Wir werden ab dem Jahr 2012 nicht mehr von VPG/SchH Prüfungen sprechen, sondern einheitlich von IPO Prüfungen. Vieles wurde aus der alten VDH- und IPO-Prüfungsordnung übernommen, einiges aber auch neu gestaltet. Im Folgenden weise ich hauptsächlich auf die Änderungen hin. Beginnen möchte ich mit der Präambel der neuen PO, die sehr deutlich unsere gemeinsamen Aufgaben und Ziele im Umgang mit unserem Gebrauchshund darstellt. Präambel Seit mehr als zwölftausend Jahren ist der Hund Gefährte des Menschen. Durch die Domestikation ist der Hund eine enge Sozialgemeinschaft mit dem Menschen eingegangen und in wesentlichen Bereichen auf ihn angewiesen. Damit ist dem Menschen aber auch eine besondere Verantwortung für das Wohlbefinden des Hundes erwachsen. Gerade bei der Ausbildung des Hundes gebührt der physischen wie psychischen Gesundheit oberste Priorität. Als oberstes Prinzip gilt daher ein tiergerechter, artgemäßer und gewaltfreier Umgang mit dem Hund. Selbstverständlich sind die ausreichende Versorgung des Hundes mit Nahrung und Wasser, sowie die Fürsorge für seine Gesundheit, die unter anderem regelmäßige Impfung und ärztliche Untersuchungen einschließt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, dem Hund regelmäßigen Kontakt mit Menschen und genügend Beschäftigung zur Befriedigung seines Bewegungsbedürfnisses zu gewähren. Im Laufe der Geschichte hatte der Hund die verschiedensten Aufgaben als Helfer des Menschen zu leisten. In der modernen Welt sind ein großer Teil dieser Aufgaben durch die Technik übernommen worden. Daher hat heute der Hundebesitzer die Pflicht, dem Hund entsprechend dessen Veranlagung als Ersatz für verloren gegangene Aufgaben ausreichend Bewegung und Betätigung in Verbindung mit intensivem Kontakt zum Menschen zu ermöglichen. Auch unter diesen Gesichtspunkten ist die Begleithundeprüfung, die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde, die Fährtenhundeprüfung und die Stöberprüfung einzuordnen. Der Hund sollte seinen Anlagen und seinem Leistungsvermögen entsprechend beschäftigt werden. Hierzu gehört neben ausreichendem Auslauf auch die intensive Beschäftigung mit Tätigkeiten, die die Lernfähigkeit, den Bewegungsdrang sowie die übrigen Anlagen des Hundes berücksichtigen. Die verschiedenen Formen des Hundesportes sind hierfür hervorragend geeignet. Nicht ausreichend beschäftigte Hunde können auffällig werden und führen zu Beanstandungen in der Öffentlichkeit. Der Mensch, der seinen Hund ausbildet oder gemeinsam mit dem Hund Sport betreibt, hat sich und den ihm anvertrauten Hund einer sorgfältigen Ausbildung zu unterziehen, deren Ziel die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Hund ist. Das Ziel aller Ausbildungen ist das Vermitteln von Lerninhalten, die für den jeweiligen Hund machbar sind. Die harmonische Übereinstimmung zwischen dem Menschen und seinem Hund, unabhängig davon, wo dieser im Hundesport eingesetzt wird, ist allen Tätigkeiten zugrunde zu legen. Zur Harmonie kann man nur gelangen, wenn man sich weitestgehend in den Hund und seine Anlagen hineinversetzt. Es besteht die ethische Verpflichtung des Menschen, den Hund zu erziehen und ausreichend auszubilden. Die dabei verwendeten Methoden müssen die gesicherten Erkenntnisse der Verhaltenswissenschaften, insbesondere der Kynologie, berücksichtigen. Zur Erreichung des Erziehungs-, Ausbildungs- oder Trainingseffekts ist stets die gewaltfreie und für den Hund positive Methode einzusetzen. Nicht artgerechte Ausbildungs-, Erziehungs- und Trainingsmittel sind abzulehnen (siehe Tierschutzgesetz). GÜNTHER DIEGEL
VORSTELLUNG UND ERKLÄRUNGEN DER INTERNATIONALEN PRÜFUNGSORDNUNG DER FCI UND DES VDH AB DEM JAHR 2012 Der Einsatz des Hundes im Sport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse oder nicht tiergerechte Einwirkung durch den Menschen ist abzulehnen. Der Mensch muss sorgfältig die Veranlagungen seines Hundes erkunden. Von einem Hund Leistungen zu verlangen, die dieser nicht erbringen kann, widerspricht jedem ethischen Bewusstsein. Der sich seiner Verantwortung bewusste Hundefreund wird nur mit gesunden und leistungsfähigen Hunden an Prüfungen, Wett kämpfen und am Training teilnehmen. Im Folgenden kommen wir zu den Änderungen der PO ( in roter Schrift): Mit Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung verlieren alle bisherigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Der Leitfaden bzw. die PO wurde in deutscher Sprache von der Kommission beraten und ausgearbeitet. Bei Übersetzungen ist in Zweifelsfällen der deutsche Text maßgebend.Allgemeines Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe sollen zwei Zielen dienen. Durch das Ablegen einer Prüfung sollen einerseits die einzelnen Hunde für ihren jeweiligen Verwendungszweck als geeignet herausgestellt werden, andererseits sollen die Prüfungen in der Leistungszucht dazu beitragen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Hunde im Sinne der Gebrauchstüchtigkeit von Generation zu Generation zu erhalten bzw. zu steigern. Sie dienen ferner zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit und Fitness. Das Ablegen einer Prüfung gilt auch als Nachweis der Zuchttauglichkeit des Hundes.
Den Landesorganisationen der FCI (LAO) wird empfohlen, die IPO zu fördern. Im Besonderen sollen internationale Wettbewerbe nach IPO ausgetragen werden. Alle Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Vorschriften des Leitfadens sind für alle Beteiligten bindend. Alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. Die Leistungsveranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter, Ort und Beginn sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben.
Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe müssen den kompletten Prüfungsstufen oder einzelnen kompletten Abteilungen der jeweiligen Prüfungsstufen entsprechen. Nur eine im Rahmen einer Veranstaltung erfolgreich abgelegte komplette Prüfungsstufe gilt in jedem Fall als Ausbildungskennzeichen. Die Ausbildungskennzeichen müssen von allen Mitgliedsländern der FCI anerkannt werden. Prüfungssaison: Keine Änderungen Prüfungsorganisation/Prüfungsleiter (PL): Keine Änderungen Leistungsrichter: Zu den Prüfungsveranstaltungen sind von der veranstaltenden Vereinsleitung LR, die für IPO-Prüfungen zugelassen sind, selbst einzuladen, oder durch die LAO zu bestimmen. Für FCI Weltmeisterschaften werden die LR durch die FCI-Gebrauchshunde-Kommission bestellt. Die Anzahl der einzuladenden LR ist demVeranstalter überlassen, jedoch dürfen von einem LR pro Tag maximal 36 Einzelabteilungen (gilt nicht für Weltmeisterschaften) gerichtet werden. Alle weiteren Bestimmungen für Leistungsrichter bleiben wie in der alten PO.Prüfungsangebot der PO 2012: Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung Internationale Gebrauchshundeprüfung (IPO) Stufen A1 bis A3Hier werden nur die Abteilungen B und C der Stufen 1 - 3 geführt. FPr 1 - 3 (Fährtenprüfung jeweils nur Abteilung A)UPr 1 - 3 (Unterordnungsprüfung jeweils nur Abteilung B)SPr 1 - 3 (Schutzdienstprüfung jeweils nur Abteilung C)IPO ZTP (Internationale Zuchttauglichkeitsprüfung)IPO V (Internationale Gebrauchshundeprüfung Vorstufe)IPO 1 - 3 (Internationale Gebrauchshundeprüfungen 1 - 3) FH 1 Fährtenhundprüfung FH 2 Fährtenhundprüfung IPO - FH Stöberprüfung 1 - 3 (STp) FPr Stufe 1-3 entspricht jeweils einer Abteilung UPr Stufe 1-3 entspricht jeweils einer Abteilung SPr Stufe 1-3 entspricht jeweils einer Abteilung STp Stufe 1-3 entspricht jeweils einer Abteilung BH/VT (ohne Sachkunde) entspricht jeweils zwei Abteilungen BH/VT (mit Sachkunde) entspricht jeweils drei Abteilungen IPO-V IPO-ZTP entspricht jeweils drei Abteilungen IPO-1, IPO-2, IPO-3 entspricht jeweils drei Abteilungen FH1 -FH2 entspricht jeweils drei Abteilungen IPO-FH: entspricht jeweils drei Abteilungen Prüfungsteilnehmer: Änderungen: ……..Andere zusätzliche Halsbänder wie z. B. Lederhals bänder, Zeckenhalsbänder, Stachelhals bänder u. ä. sind während der Prüfung nicht erlaubt. Die Prüfung beginnt mit der Unbefangenheitsprobe und erstreckt sich bis zur Siegerehrung. Für die Begleithundeprüfungen gelten besondere Bestimmungen. …….Die Mindestteilnehmerzahl einer Prüfung wird auf vier Hundeführer festgelegt. Eine Einzelabnahme ist nicht zulässig. Halsbandpflicht / Mitführen der Leine: Keine Änderungen Abbruch wegen Krankheit/Verletzung Werden bei Prüfungen Hunde krank gemeldet, ist wie folgt zu verfahren: Keine Änderungen Maulkorbzwang: Keine Änderungen Zulassungsbestimmungen : Am Tag der Prüfungsveranstaltung muss der Hund das vorgeschriebene Alter vollendet haben. Es dürfen keine Ausnahmen gemacht werden. Voraussetzung zum Start ist eine erfolgreich abgelegte BH/VT nach den nationalen Regeln der LAO. Unter den Bezeichnungen Fpr 1-3 sind die einzelnen Übungen in der Fährte nach IPO, Upr 1-3 die Unterordnungsübungen nach IPO 1-3 und Spr 1-3 die Übungen der Abteilung C zu verstehen. Diese können als Einzelabteilungen geprüft werden, ohne dass hierfür ein AKZ vergeben werden kann. ……. Ein Hund darf innerhalb einer Prüfung nur ein Ausbildungskennzeichen erwerben. Ausnahme: BH/VT und IPO Stufe 1 oder FH 1.Durchführung der Unbefangenheitsprobe: Keine Änderungen Bewertungen/Punktetabellen: Keine Änderungen Disqualifikation: Die Disqualifikationsgründe sind gleichgeblieben. Änderung: Bei allen Disqualifikationen werden alle bis dahin vergebenen Punkte aberkannt, auch die Punkte der anderen Abteilungen. Im Leistungsheft werden weder Noten (Qualifikationen) noch Punkte vergeben. Der jeweilige Disqualifikationsgrund muss eingetragen werden. Hilfen: Zu berücksichtigen sind die in der PO vorgegebenen Pflichtentwertungen. Werden seitens des Hundeführers dem Hund Hilfen gegeben, sind diese zu unterscheiden und zu entwerten. Auswertung: Punktzahlen bleiben gleich. Neu: Eine Prüfung gilt als „bestanden“, wenn der Hund in jeder Abteilung einer Prüfungsstufe mindestens 70 % der möglichen Punkte erreicht hat. Der Hund darf dann zur nächst höheren Prüfungsstufe geführt werden. Hinweis: Unabhängig davon bleibt, dass man zur Zulassung zur Zucht oder zu einer SV Körung mindestens bei einer Prüfungsstufe 80 Punkte im Schutzdienst braucht. Leistungstitel: Der Titel „Internationaler Arbeitschampion“ wird auf Antrag des HF an die LAO von der FCI zuerkannt. Die Vergabe von CACIT und ReserveCACIT erfolgt bei Wettbewerben, die von der FCI dazu das Recht erhalten haben und die in der höchsten Prüfungsstufe (Klasse3) vorgeführt werden. Zu einer CACIT-Veranstaltung müssen alle LAO der FCI eingeladen werden. Es müssen dazu mindestens zwei LR eingeladen werden, davon muss mindestens ein LR aus einer zweiten LAO der FCI kommen. Die Vergabe erfolgt auf Antrag der LR. Für das CACIT bzw. das Reserve - CACIT können nur Hunde vorgeschlagen werden: die mindestens die Formwertenote „Sehr Gut„ an einer Ausstellung erhalten haben. die bei der Prüfung mindestens die Bewertung „Sehr Gut„ erhalten haben. Die Vergabe des CACIT ist nicht automatisch an den erreichten Rang gekoppelt. die zu den Hunderassen der Gruppen 1,2 und 3 der Rassenomenklatur der FCI gehören, die einer Arbeitsprüfung unterworfen sind (Gebrauchshunde und Fährtenhunde). Der Titel „Nationaler Arbeitschampion“ wird durch die LAO geregelt. BH/VT – IPO-V 15 Monate IPO - 1 18 Monate IPO ZTP 18 Monate IPO - 2 19 Monate Fpr 1-3 15 Monate IPO - 3 20 MonateUpr 1-3 15 Monate FH-1 18 MonateSpr 1-3 18 Monate FH-2 18 MonateStöbern 15 Monate IPO FH 20 Monate Leistungsheft: Das Leistungsheft ist für jeden teilnehmenden Hund erforderlich. Die Ausstellung des Leistungsheftes erfolgt nach den Vorschriften der für den HF zuständigen Organisation. Es muss sichergestellt sein, dass für den jeweiligen Hund nur ein Leistungsheft ausgestellt wird. Die Verantwortung hierfür übernimmt die ausstellende Organisation. Das Prüfungsergebnis ist in jedem Fall in das Leistungsheft einzutragen, vom LR und, sofern vorgesehen, ebenfalls vom PL zu kontrollieren und zu unterschreiben. Ab 2012 ist in das Leistungsheft in jedem Falle einzutragen: Mitgliedsnummer (so weit vorhanden), Name und Rasse des Hundes, Identifikation des Hundes (Tätowierung, Chip) Name und Adresse der Eigentümer des Hundes, Abteilung A, Abteilung B, Abteilung C, Gesamtpunktzahl, Qualifikation, TSB Bewertung, Name des Leistungsrichters und seine Unterschrift. Haftpflicht: Der Eigentümer eines Hundes hat für alle Personen- und Sachschäden aufzukommen, die durch seinen Hund verursacht werden. Er muss daher als Hundehalter gegen die Folgen versichert sein. Für etwaige Unfälle während der gesamten Prüfungsveranstaltung haftet der HF für sich und seinen Hund. Die vom Leistungsrichter bzw. vom Veranstalter gegebenen Anweisungen werden vom HF freiwillig angenommen und auf eigene Gefahr ausgeführt.Impfungen: Keine Änderungen Prüfungstage: Keine Änderungen Prüfungsaufsicht: LAO der FCI können Prüfungsaufsichten durchführen. Eine von der LAO der FCI oder der Mitgliedsvereine des VDH beauftragte fachkundige Person kontrolliert nach diesen Bestimmungen die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung. Verbandskörperschaften, die die Veranstaltungsgenehmigung für die jeweilige Prüfung erteilt haben, können auch die Prüfungsaufsichten anordnen. Siegerehrung, Vergabe von Ehrenpreisen: Keine Änderungen Helferbestimmungen: A) Voraussetzungen für den Einsatz als Helfer in Abteilung „C“: Keine Änderungen B) Grundsätze zum Helferverhalten bei Prüfungseinsätzen: Das Helferverhalten ist grundsätzlich wie in der alten PO geblieben. Der Begriff „Stockschlag“ ist herausgenommen worden. Ersetzt wurde er durch den Begriff „Stockbelastungstest“. Es heißt jetzt z. B.: Die Stockbelastungstests mit dem Softstock erfolgen auf die Schultern und im Bereich des Widerristes. Die Stockbelastungstests sind bei allen Hunden in derselben Intensität anzubringen.Der 1. Stockbelastungstest erfolgt nach ca. 4 - 5 Schritten, der 2. Stockbelastungstest nach weiteren 4 - 5 Schritten in der Belastungsphase. Nach dem 2. Stockbelastungstest ist ein weiteres Bedrängen ohne Stockbelastungstests zu zeigen. Alles andere wurde übernommen. „TSB“ Bewertung: „ Abteilung C“ ( gilt für alle Prüfungsstufen): Keine Änderungen Disziplinarrecht: Keine Änderungen Sonderbestimmungen: Die LAO der FCI sind berechtigt, die allgemeinen Bestimmungen für ihren Bereich zu erweitern, z.B.: Zulassungs-, Veterinär-, Tierschutz-, Sanitätsbestimmungen, oder auf Grund der Gesetzeslage im Land. Die Hörzeichen können in der Muttersprache gegeben werden. Die Unbefangenheitsüberprüfung: Keine Änderungen BEGLEITHUNDPRÜFUNG MIT VERHALTENSTEST und SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN HUNDEHALTER (BH/VT): Die erfolgreiche Ablage einer Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest ist die Grundvoraussetzung in den Einstieg jeglicher angebotenen Prüfung dieser PO. Allgemeine Bestimmungen: Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum FCI-Hundeführerschein bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen. Teilnehmer, die erstmalig in einer FCI/VDH - Begleithundeprüfung starten und den entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden Leistungsrichter zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden. …… Um eine Begleithundeprüfung durchführen zu können, müssen mindestens vier Hunde in der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundeprüfung mit anderen Sparten kombiniert, so haben mindestens vier Teilnehmer (z. B. IPO, FH, BH) an den Start zu gehen.Unbefangenheitsprobe: Keine Änderung Bewertung: Keine Änderung Laufschema Leinenführigkeit/Freifolge: Die Anfangsgrundstellung „G“ ist gleichzeitig auch der Platz der Endgrundstellung. In der Gruppe muss der HF mit seinem Hund eine Person links und eine Person rechts umgehen. Sitzübung (10 Punkte) / Hörzeichen: „Sitz“ Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der HF eine Gst ein, gibt das Hz Sitz und entfernt sich weitere 15 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der Hundeführer zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, werden hierfür 5 Punkte entwertet.Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte) / Hörzeichen: „Platz“, „Hier“, „Fuß“ Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem Hund auf das Leinenführigkeit und Freifolge sind nach dem gleichen Schema zu zeigen. Hörzeichen „Fuß“ geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der HF eine Gst ein, gibt das Hz Platz und entfernt sich weitere 30 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des Leistungsrichters ruft der Hundeführer seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem Hundeführer zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen „Fuß“ hat sich der Hund neben seinen Hundeführer zu setzen. Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden hierfür 5 Punkte entwertet.Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte) / Hörzeichen: „Fuß“, „Platz“, „Sitz“ ………….1. Absatz gleich Unruhiges Verhalten des Hundeführers sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes bzw. zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen werden entsprechend entwertet. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 2 des vorgeführten Hundes um mehr als 3 Meter vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 zu bewerten. Verlässt der Hund nach Abschluss der Übung 2 den Ablegeplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem Hundeführer beim Abholen entgegen, erfolgt eine Punkteentwertung bis zu 3 Punkten.B) Prüfung im Verkehr und Prüfungsablauf: Keine ÄnderungenInternationale Prüfung für Gebrauchshunde (IPO) Stufen A 1 bis A 3, Höchstpunktzahl 200 Die IPO A 1 - 3-Prüfungen bestehen nur aus den Abteilungen B und C der IPO 1 - 3-Prüfungen. Eine Fährtenarbeit wird bei diesen Prüfungen nicht gezeigt. Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der Ausstellungsordnung, Zuchtordnung und Körordnung wird nicht vergeben. Höchstpunktzahl 200 Punkte Vorzüglich 191 - 200 Sehr Gut 180 - 190 Gut 160 - 179 Befriedigend 140 - 159 Mangelhaft 0 - 139 Fährtenprüfung 1 - 3 (FPr 1 - 3) Die Fährtenprüfungen in den Stufen 1 bis 3 bestehen nur aus der Abteilung „A“ der IPO-Prüfungsstufen 1 bis 3. Sie können zur Ergänzung des Teilnehmerfeldes durchgeführt werden, wenn mindestens vier Teilnehmer in den Sparten BH-VT/IPO oder FH an den Start gehen. Es bleibt dem Hundeführer freigestellt, in welcher Stufe sein Hund vorgeführt wird. Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der Ausstellungsordnung, Zuchtordnung und Körordnung wird nicht vergeben. Änderungen: Das geänderte Laufschema in der Leinenführigkeit und in der Freifolge ist zu beachten. Unterordnungsprüfung 1 - 3 (UPr 1 - 3) Die Unterordnungsprüfungen in den Stufen 1 bis 3 bestehen nur aus der Abteilung „B“ der IPO- Prüfungsstufen 1 bis 3. Sie können zur Ergänzung des Teilnehmerfeldes durchgeführt werden, wenn mindestens vier Teilnehmer in den Sparten BH-VT/IPO oder FH an den Start gehen. Es bleibt dem Hundeführer freigestellt, in welcher Stufe sein Hund vorgeführt wird. Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der Ausstellungsordnung, Zuchtordnung und Körordnung wird nicht vergeben. Schutzdienstprüfung 1 - 3 (SPr 1 - 3) Die S-Prüfungen in den Stufen 1 bis 3 bestehen nur aus der Abteilung „C“ der IPO-Prüfungsstufen 1 bis 3. Sie können zur Ergänzung des Teilnehmerfeldes durchgeführt werden, wenn mindestens vier Teilnehmer in den Sparten BH-VT/ IPO oder FH an den Start gehen. Es bleibt dem Hundeführer freigestellt, in welcher Stufe sein Hund vorgeführt wird. Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der Ausstellungsordnung, Zuchtordnung und Körordnung wird nicht vergeben. Hinweis: Reine Wettkämpfe in der Abteilung C sind nicht zulässig. Die FPr, die UPr und SPr müssen nicht unbedingt in der Reihenfolge vorgeführt werden. IPO ZTP (Zuchttauglichkeitsprüfung ) Gebrauchshundeprüfung IPO ZTP gliedert sich in: Abteilung A 100 Punkte Abteilung B 100 Punkte Abteilung C 100 Punkte Gesamt: 300 Punkte Zulassungsbestimmungen. An dem Tag der Prüfungsveranstaltung muss der Hund das vorgeschriebene Alter vollendet haben. Es dürfen keine Ausnahmen gemacht werden. Voraussetzung zum Start ist eine erfolgreich abgelegte BH/VT nach den nationalen Regeln der LAO. IPO ZTP Abteilung „A“ Eigenfährte, mindestens 300 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca. 90°), 2 dem HF gehörende Gegenstände, mindestens 20 Minuten alt, Ausarbeitungszeit 15 min. IPO ZTP Abteilung „ B“ Übung 1: Leinenführigkeit Übung 2: Sitz aus der Bewegung Übung 3: Ablegen in Verbindung mit Herankommen Übung 4: Bringen auf ebener Erde Übung 5: Sprung über eine Hürde Übung 6: Ablegen unter Ablenkung IPO ZTP Abteilung „C“ Übung 1: Stellen und Verbellen Übung 2: Anmarsch und Überfall auf den HF Übung 3: Angriff auf den HF und seinen Hund Übung 4: Transport zum LR Nähere Einzelheiten über den genauen Ablauf dieser Prüfung erfolgen später .IPO-Vorstufe (IPO -V) gliedert sich in: Abteilung A 100 Punkte Abteilung B 100 Punkte Abteilung C 100 Punkte Gesamt: 300 Punkte IPO V Abteilung „A“ Eigenfährte, ca. 200 Schritte, 2 Schenkel, 1 Winkel (ca. 90°), ein dem HF gehörender Gegenstand, ohne Wartezeit auszuarbeiten, Ausarbeitungszeit 10 min. IPO V Abteilung B Übung 1: Leinenführigkeit Übung 2: Freifolgen Übung 3: Ablegen in Verbindung mit Herankommen Übung 4: Bringen Übung 5: Sprung über eine Hürde Übung 6: Ablegen unter Ablenkung IPO V Abteilung „C“ Übung 1: Stellen und Verbellen Übung 2: Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers Übung 3: Angriff auf den HF und seinen Hund Übung 4: Transport zum LR Die näheren Ausführungsbestimmungen dieser Prüfung erfolgen aus Raumgründen später. IPO 1 - 3 Ab 01.01.2012 verwenden wir für die ehemaligen SchH oder VPG Prüfungen einheitlich nur noch den Begriff „IPO“.Hier werden nur die Änderungen in den einzelnen Abteilungen aufgeführt: IPO 1 -3 Abteilung „A“ Fährtenarbeit: Die Anforderungen und Ausführungsbestimmungen von 1 - 3 sind gleich geblieben. Geändert haben sich die Bewertungen der Gegenstände. IPO 1 und 2: Gegenstände (11 + 10) = 21 Punkte IPO 3: Gegenstände (7 + 7 + 7) = 21 Punkte Wenn der Hund keine Gegenstände gefunden hat, kann die Bewertung maximal „Befriedigend“ sein. Ablegen der Gegenstände: Bis zu 20 Schritten vor oder nach dem Winkel sollen keine Gegenstände gelegt werden. Fehlverweisen: Ein Fehlverweisen fließt in die Bewertung des jeweiligen Schenkels ein. Soweit der Hund falsch verweist (z.B. kein Gegenstand, nicht vom FL ausgelegter Gegenstand), erfolgt eine generelle Entwertung von 2 Punkten. IPO 1 - 3 Abteilung „B“ Unterordnung: Die Anforderungen und Durchführungsbestimmungen sind in den Stufen 1 - 3 leicht verändert worden. Änderungen: Allgemeine Bestimmungen: In der Stufe IPO 1 erscheint der Hundeführer mit angeleintem Hund und meldet sich in Grundstellung stehend beim Leistungsrichter an. Danach wird der Hund abgeleint. Gerade in der Unterordnung muss darauf geachtet werden, dass keine Hunde vorgeführt werden, denen das Selbstvertrauen genommen und die schon rein äußerlich lediglich als „Sportgerät“ ihres Hundeführers zu erkennen sind. Während aller Übungen ist eine freudige Arbeit gepaart mit der erforderlichen Konzentration auf den Hundeführer gefordert. Das bei aller Arbeitsfreude auch auf die korrekte Ausführung zu achten ist, muss sich selbstverständlich in der vergebenden Note wieder finden. Ausführung Die Anfangsgrundstellung „G“ ist gleichzeitig auch der Platz der Endgrundstellung. In der Gruppe muss der HF mit seinem Hund eine Person Links und eine Person Rechts umgehen. In der „Freifolge“ der Stufen 1 - 3 ist unbedingt das Vorführschema zu beachten. Bei den „Sitz - Übungen 1 - 3“ entfernt sich der Hundeführer lediglich noch 15 Schritte vom Hund. Das gleiche gilt für die Steh - Übung mit Abholen bei IPO 2. Die Bewertungen bei den Übungen „Bringen über eine Hürde“ und „Bringen über eine Wand“ haben sich wie folgt geändert: Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich, wenn von den drei Teilen (Hinsprung - Bringen - Rücksprung) mindestens ein Sprung und die Teilübung „Bringen“ gezeigt wird.Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte Hinsprung oder Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 0 Punkte Der Hundeführer begibt sich in der Stufe IPO 1 mit seinem angeleinten Hund und in den Stufen IPO 2 und 3 mit frei folgendem Hund zum Leistungsrichter, lässt seinen Hund absitzen und stellt sich vor. Nach Freigabe durch den Leistungsrichter begibt sich der Hundeführer in allen Stufen mit frei folgendem Hund zur Startposition. Auf weitere RA beginnt der Hundeführer die Übung. Aus einer geraden, ruhigen und aufmerksamen Grundstellung folgt der Hund dem Hundeführer auf das Hörzeichen „Fuß“ aufmerksam, freudig, gerade und schnell. Mit dem Schulterblatt muss der Hund immer in Kniehöhe an der linken Seite des Hundeführers in Position bleiben und sich beim Anhalten selbständig, schnell und gerade setzen. Zu Beginn der Übung geht der Hundeführer mit seinem Hund 50 Schritte ohne anzuhalten geradeaus. Nach der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten zeigt der Hundeführer jeweils mit dem Hörzeichen „Fuß“ den Laufschritt und den langsamen Schritt (je 10 - 15 Schritte). Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden. Bei der Voraus - Übung sind leichte Änderungen in der Bewertung vorgenommen worden: Nach Erreichen der erforderlichen Entfernung erfolgt grundsätzlich RA zum Ablegen des Hundes. Lässt der Hund sich nicht stoppen, ist die Übung mit 0 zu bewerten. Ein Zusatzhörzeichen zum Legen - 1,5 Punkte Ein zweites Zusatzhörzeichen zum Legen - 2,5 Punkte Der Hund lässt sich stoppen, legt sich aber nicht auf zweites Zusatzhörzeichen -3,5 Punkte Weiteres Fehlverhalten ist zusätzlich zu bewerten. Entfernt sich der Hund, oder kommt zum HF zurück, ist die Gesamtübung mit 0 Punkten zu bewerten. Zur „Ablage“: Wenn der Hund, der zur Ablage geführt wird, diesen Platz erreicht hat und dort die Grundstellung eingenommen hat, muss der HF, der mit der Freifolge beginnt, ebenfalls die Grundstellung eingenommen haben. Die hier nicht näher aufgeführten Unterordnungsübungen sind identisch mit der alten PO geblieben. Bei den Bringübungen sind nur Bringhölzer erlaubt. Die vom Veranstalter bereitgestellten Bringhölzer müssen von allen Teilnehmern verwendet werden. Führereigene Bringhölzer sind nicht zugelassen. Die in der PO vorhandene Zeichnung eines Bringholzes ist lediglich ein Muster. Wichtig ist, dass die Gewichte stimmen und die Stege aus Holz hergestellt sind und dass die Stege mindestens 4 cm vom Boden entfernt sind. IPO 1 - 3 Abteilung „C“ Schutzdienst: Bei der Anmeldung zur Abteilung C bei IPO 1 ist folgende Änderung: Anmeldung a) Der Hundeführer meldet sich mit angeleintem Hund in der Grundstellung beim Leistungsrichter an. b) Danach nimmt er die Ausgangsposition zur Übung „Revieren nach dem Helfer“ ein. Der Hund wird dort abgeleint. c) Aus der Grundstellung heraus wird der Hund nach Freigabe durch den Leistungsrichter zum Revieren eingesetzt. Zum „Revieren“: Der Hund muss sich beim Revieren immer in Bewegung und vor dem HF befinden. Ein Zurückkommen oder Zurücknehmen in die Grundposition bedeutet Abbruch. Bei der Übung „ Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers“ in den Stufen 1 - 3 wurde geändert:Auf Anweisung des LR unternimmt der Helfer einen Fluchtversuch. Auf ein gleichzeitig einmaliges Hörzeichen „Voran oder Stell“ des HF startet der Hund die Verhinderung des Fluchtversuches des HL. Erfolgt der Einsatz des Hundes ohne Hörzeichen des Hundeführers, wird die Übung um eine Note entwertet. Beim Beendigen einer Verteidigungsübung heißt es jetzt in der neuen PO und dies gilt ebenfalls für alle Stufen wie folgt: Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund nach einer Übergangsphase ablassen. Der HF kann ein HZ für „ablassen“ in angemessener Zeit selbständig geben.Das bedeutet, dass der Hund nach Stillstand des Helfers eine Übergangsphase zeigen muss. Alle anderen Bestimmungen und Auslegungen in Abteilung C wurden aus der alten PO und dem Leitfaden übernommen. FH 1, FH 2, IPO – FH: Gegenstände (3 x 5, 1 x 6) = 21 Punkte bei FH 1 Gegenstände ( 7 x 3 ) = 21 Punkte bei FH 2 und IPO FH Die Gegenstände sind in unregelmäßigem Abstand, nicht innerhalb 20 Schritten vor oder 20 Schritten nach einem Winkel, auf die Fährte zu legen.Verleitungen: Eine zweite, dem Hund fremde Person, erhält den Auftrag, von einer vom Richter anzugebenden Stelle die Fährte durch eine Verleitungsfährte zweimal (nicht im ersten oder letzten Schenkel und nicht innerhalb 40 Schritten vor oder 40 Schritten nach einem Winkel) zu schneiden.
alle Angaben ohne Gewähr
|
|
© 2010-2011 P.
Schindler . |